Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, die Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.frogvienna.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1” bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:


a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige nicht-dekorative Bilder im Inhalt fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen, alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen und sensibilisieren unsere BearbeiterInnen im Rahmen von Schulungen und Hinweisen in unseren Bedienungsanleitungen dahingehend, dass neue und aktualisierte Seiten dieses Erfolgskriterium erfüllen.

An einigen Stellen wird der „Bold“-Tag verwendet, um Text hervorzuheben, oder bestehen inkonsistente ARIA-Auszeichnungen bzw. nicht sprechende Alternativtexte für Bedienelemente. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht durchgängig erfüllt. Wir planen, die Hervorhebungen im Inhalt der betroffenen Webseiten im Rahmen des nächsten Entwicklungszyklus zu beheben und dabei auch Auszeichnungen oder Alternativtexte zu überarbeiten.

Es bestehen teilweise geringfügige Mängel bei visuellen Linkindikatoren in Texten. Nicht vollständig erfüllt ist damit das WCAG- Erfolgskriterium 1.4.1 (Benutzung von Farbe). Wir planen, die Linkauszeichnung ehestmöglich entsprechend zu überarbeiten.

Einige Webseiten enthalten Links mit identem Link-Text, die zu unterschiedlichen Zielen führen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, die Link-Texte im Inhalt der betroffenen Webseiten zu überarbeiten und sensibilisieren BearbeiterInnen im Rahmen von Schulungen und Bedienungsanleitungen, damit neue und aktualisierte Seiten dieses Erfolgskriterium erfüllen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind mehrheitlich gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheits­bestimmungen darstellen würde. Wir planen neue Inhalte mit geeigneten Alternativen zu versehen, sofern dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Für ältere Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden, wird nur bei Bedarf eine Alternative zur Verfügung gestellt.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Donau-Universität Krems liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. September 2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Februar 2020.

Feedback und Kontaktdaten

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.


Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.


Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an contact@frogvienna.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren